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   BAG, 24.03.1975 - 3 AZR 437/74   

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https://dejure.org/1975,1258
BAG, 24.03.1975 - 3 AZR 437/74 (https://dejure.org/1975,1258)
BAG, Entscheidung vom 24.03.1975 - 3 AZR 437/74 (https://dejure.org/1975,1258)
BAG, Entscheidung vom 24. März 1975 - 3 AZR 437/74 (https://dejure.org/1975,1258)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versäumnisurteil - Versäumung der Einspruchsfrist - Verschulden - Kenntnis - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zweiwochenfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ArbGG § 59; ZPO § 233 § 234 § 236
    Arbeitsgerichtsverfahren: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.06.1968 - VIII ZR 123/66

    Konsequenzen der irrigen Annahme eines Prozeßbevollmächtigte des Revisionsklägers

    Auszug aus BAG, 24.03.1975 - 3 AZR 437/74
    In einem solchen Fall, in dem einer Partei erkennbar das Bewußtsein fehlt, daß sie eine Frist versäumt hat, und in dem sie ebenso erkennbar als ihre Ansicht zum Ausdruck bringt, die Rechtsmittelfrist laufe noch, kann eine Rechtsmittelschrift nicht zugleich als - konkludenter - Wiedereinsetzungsantrag angesehen werden (vgl. BGH NJW 1974-, 107 Nr. 8 [zu 1 der Gründe]; BGH VersR 1968, 992 f. [zu II 1 der Gründe]; BGHZ 7, 194- [197, 198]).
  • BAG, 14.12.1971 - 1 AZR 373/71

    Versäumung der Einspruchsfrist - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Zustellung

    Auszug aus BAG, 24.03.1975 - 3 AZR 437/74
    In soweit wird auf das zur Veröffentlichung in Bd. 24 der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmte Urteil des Ersten Senat; vom 14. Dezember 1971 - 1 AZR 373/71 - AP Nr. 58 zu § 233 ZPO (mit Anm. von Schumann) verwiesen.
  • BGH, 24.09.1952 - III ZB 13/52

    Wiedereinsetzungsantrag

    Auszug aus BAG, 24.03.1975 - 3 AZR 437/74
    In einem solchen Fall, in dem einer Partei erkennbar das Bewußtsein fehlt, daß sie eine Frist versäumt hat, und in dem sie ebenso erkennbar als ihre Ansicht zum Ausdruck bringt, die Rechtsmittelfrist laufe noch, kann eine Rechtsmittelschrift nicht zugleich als - konkludenter - Wiedereinsetzungsantrag angesehen werden (vgl. BGH NJW 1974-, 107 Nr. 8 [zu 1 der Gründe]; BGH VersR 1968, 992 f. [zu II 1 der Gründe]; BGHZ 7, 194- [197, 198]).
  • BAG, 18.02.1974 - 3 AZR 173/73

    Versäumnisurteil - Einspruch - Einspruch ohne Prozeßvertreter - Verspätung -

    Auszug aus BAG, 24.03.1975 - 3 AZR 437/74
    In erster Linie hat es angenommen, die Zweiwochenfrist des § 234 Abs. 1 ZPO habe gemäß § 234- Abs. 2 ZPO an? 20.Oktober 1973 begonnen, als der Kläger von der Zustellung des Versäumnisurteils erfahren habe; es komme nicht darauf an, wann der Kläger erkannt habe oder bei gehöriger Sorgfalt habe erkennen müssen, daß er eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand überhaupt beantragen könne und dabei die Frist des § 234- Abs. 1 ZP< beachten müsse; der gegenteiligen Ansicht des erkennenden Senats (Urteil vom 18. Februar 1974- - 3 AZR 173/73 - AP Nr. 10 zu § 234- ZPO [zu II 2 der Gründe]) könne das Landesarbeitsgericht nicht folgen.
  • BAG, 09.12.1954 - 2 AZR 54/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Zustellung: Begriff der Wohnung im Zusammenhang mit der

    Auszug aus BAG, 24.03.1975 - 3 AZR 437/74
    Bei der Prüfung, ob der Antrag des Klägers den Anforderungen des § 236 ZPO entspricht, wird das Landesarbeitsgericht auch offenkundige oder gerichtsbekannte Tatsachen (vgl. § 291 ZPO) und solche Tatsachen berücksichtigen müssen, die sich aus den Akten ergeben (BAG AP Nr. 1 zu § 182 ZPO [zu 4 b der Grün de]).
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